Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Um den §§ 25 & 35 der Hessischen Gemeindeordnung ein größeres Gewicht zu verleihen, wird § 1 der Geschäftsordnung (GOS) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main um folgenden Punkt (5) ergänzt:
„(5) Stadtverordnete, die Mitglied der Fraktion der „Christlich Demokratische Union“ (CDU) sind und/oder eine Mitgliedschaft in den Parteien „Christlich Demokratische Union Deutschlands“ (CDU) oder „Christlich-Soziale Union in Bayern“ (CSU) besitzen, sind dazu verpflichtet, gegenüber dem Präsidium der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt eine Ehrenerklärung abzugeben, in der sie ihre Unabhängigkeit gem. § 35 HGO sowie die Freiheit vom Widerstreit von Interessen gem. § 25 HGO erklären.“