DIE FRAKTION hat sich deshalb die Expertise eines ausgewiesenen Verwaltungsrechtlers eingeholt und strebt juristische Klärung in zwei Fällen an:
Einerseits die bewusste Vermeidung einer konkreten Antwort bei mehrmaligem bewussten “Missverstehen“ der Fragen der FRAKTION.
Und andererseits die daraus resultierende Möglichkeit des Falls der Untreue hinsichtlich einer verfassungswidrigen Förderung der Parteijugendorganisationen von CDU, SPD, Grüne und FDP via des Konstrukts „Ring politischer Jugend“ über Jahrzehnte hinweg.