„Magistrat ignoriert Kontrollfunktion der Opposition“
Seit rund zweieinhalb Jahren beschäftigt sich DIE FRAKTION – der Zusammenschluss von Die PARTEI, Piratenpartei und Freie Wähler – mit der institutionellen Förderung des Vereins „Ring politischer Jugend“ (RPJ) durch die Stadt Frankfurt am Main. Schon im Jahr 2017 formulierte DIE FRAKTION einen Etatantrag, der die sofortige Beendigung der Förderung zum Gegenstand hatte, welcher jedoch durch die Koalition abgelehnt wurde. Nach erneuter Beantragung ein Jahr später – welche in den zuständigen Fachausschüssen abermals ohne Begründung abgelehnt wurde – stellte DIE FRAKTION eine große parlamentarische Anfrage an den Magistrat.
DIE FRAKTION stütze sich dabei in ihrer Anfrage auf ein Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.3.2012 – OVG 6 B 19.11 –, welches die Finanzierung von Partei- Jugendorganisationen durch die öffentliche Hand für rechtswidrig erklärte. Der Magistrat erwiderte darauf hin jedoch in einem Bericht, dass dieses Urteil keine Bedeutung für die Stadt Frankfurt habe, da es für wirkungslos erklärt wurde. Auf die Frage, auf welche rechtliche Grundlage der Magistrat die Förderung des RPJ stütze, erwiderte der Magistrat lediglich:
„Der Magistrat geht davon aus, dass die bestehende Praxis rechtmäßig ist. Das zitierte Urteil des OVG Berlin-Brandenburg wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 06.08.2013 (Az. 5 C 19.12) für wirkungslos erklärt.“
Der Magistrat bleibt damit eine Antwort auf die berechtigte Frage der FRAKTION schuldig. Thomas Schmitt, Fraktionsvorsitzender von DIE FRAKTION, erklärt hierzu: „In Folge des Ausbleibens einer Antwort haben wir uns einen externen Rechtsbeistand herangezogen, da wir unsere Mittel der parlamentarischen Kontrolle durch Anfragen und Anträge erschöpft sahen. Trotz begründeter rechtlicher Bedenken, hat der Magistrat diese schlicht nicht ernst genommen und systematisch abgewiegelt“, führt Schmitt aus: „Der Magistrat ignoriert damit die Kontrollfunktion der Opposition!“
In der Tat kommt der Rechtsbeistand der FRAKTION zur Schlussfolgerung, dass der Magistrat in seiner Beurteilung der Rechtslage in Bezug auf das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg – wonach diese (Zitat:) „nämlich eine andere sei“ – materiellrechtlich als auch prozessual offensichtlich fehl geht und zudem den verfassungsrechtlichen Kern der Problematik der verdeckten Parteienfinanzierung, auf den DIE FRAKTION stets hingewiesen hatte, verfehlt.
„Unsere Anfrage zielte auf eine konkrete gesetzliche Regelung im Bereich der Förderung von politischen Jugendorganisationen ab“, wie Nico Wehnemann, sozialpolitischer Sprecher der FRAKTION betont. „Die in meinem Fachressort verortete Diskussion bereitet mir seit Jahren Bauchschmerzen, da hier möglicherweise eine Förderung von Parteijugendorganisationen betrieben und durch mehrere Parteien gedeckt wird, die tatsächlich verfassungswidrig ist.“ Dass die Parlamentarier bei berechtigten Bedenken mit Scheinargumenten des Dezernats abgespeist werden, ist Wehnemann und der Fraktion jedoch ein Dorn im Auge.
In der Tat unterläuft der Magistrat nach Ansicht des Rechtsbeistands der FRAKTION das Demokratieprinzip hinsichtlich der Beantwortungs- und Informationspflicht des Gemeindevorstandes (Magistrat) gegenüber der Gemeindevertretung (Stadtparlament). Jüngste Urteile des Bundesverfassungsgerichts stärkten hierbei den Anspruch der Kommunalparlamente, wenn auch diese keine „Parlamente“ im eigentlichen Wortsinn sind. (Vgl. hierzu Darstellung im Anhang, S. 3).
„Der Magistrat in Form des Dezernats von Frau Birkenfeld scheint systematisch den Eindruck erwecken zu wollen, dass unsere Anfrage und der am OVG Berlin-Brandenburg verhandelte Gegenstand seien rechtlich und tatsächlich nicht vergleichbar“, erklärt Herbert Förster, verwaltungspolitischer Sprecher der FRAKTION. „Dennoch ist der Magistrat dazu verpflichtet, den Fraktionen auch juristische Fachkompetenz durch das Rechtsamt zur Verfügung zu stellen. Unsere mehrmalige Nachfrage nach einer juristischen Grundlage für die institutionelle Förderung des RPJ wurde jedoch schlicht nicht beantwortet.“ Ein erneuter Etatantrag zum Haushalt des Jahres 2019 wurde erneut ohne stichhaltige Begründung abgelehnt.
DIE FRAKTION bemängelt, dass vielmehr offensichtlich nichtssagende Antworten vorgeschoben wurden, um sich der tatsächlichen Beantwortung der berechtigten Fragen der FRAKTION zu entziehen, wenn dem Magistrat nicht rechtliche Unkenntnis unterstellt werden soll. „Eine solche Förderung stellt dann gegebenenfalls auch den Tatbestand der Untreue hinsichtlich der Verausgabung von Steuergeldern dar“, resümiert Nico Wehnemann.
Über ihren Rechtsbeistand hatte DIE FRAKTION den Magistrat der Stadt Frankfurt deshalb dazu aufgefordert, eine detaillierte rechtliche Darstellung bis zum 20. August 2019 vorzulegen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main blieb bis zu diesem Datum jedoch gar eine Eingangsbestätigung des Schreibens schuldig, sodass DIE FRAKTION sich vorbehält, die Einstellung der Zahlung der Fördermittel klageweise durchzusetzen. Darüber hinaus war um die Gewährung von Akteneinsicht gebeten worden, die gegebenenfalls im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens im Rahmen einer Feststellungsklage zu gewähren wäre.
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