Frage Nr. 1868 – Modellrechnung des Hessischen Finanzministeriums

Herr Oberbürgermeister Peter Feldmann                      Frankfurt am Main, 20.11.2014

 

Hauptamt

 

  1. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014

 

Frage Nr. 1868

 

Stadtv. Paulsen – DIE GRÜNEN –

 

Modellrechnung des Hessischen Finanzministeriums

 

Nach einer Modellrechnung des Hessischen Finanzministeriums zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, KFA, würde Frankfurt knapp 62 Millionen Euro weniger aus dem KFA erhalten, ohne den auf zehn Jahre befristeten Übergangsfonds sogar knapp 77 Millionen Euro.

 

Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

 

Wie beurteilt der Magistrat das Ergebnis dieser Modellrechnung?

 

Antwort des Oberbürgermeisters:

 

Der Magistrat beurteilt die Ergebnisse der Modellrechnung sehr kritisch.

 

Das Hessische Ministerium der Finanzen hat in seiner Präsentation vom 05.11.2014 die Auswirkungen der geplanten Änderungen im kommunalen Finanzausgleich dargelegt.

 

Die Tabelle „Veränderungen der Zuweisungen und Umlagen der kreisfreien Städte“ zeigt die Ergebnisse einer ersten Modellberechnung bezogen auf das Jahr 2014 im Vergleich zum bisherigen kommunalen Finanzausgleich 2014.

 

Die Stadt Frankfurt am Main ist der große Verlierer der geplanten Reform. Mit rund 77 Mio. Euro -ohne Übergangsfonds – wird die Stadt Frankfurt am Main zusätzlich zu den bereits 2011 erfolgten Kürzungen belastet.

 

Dies ergibt sich aus Mindereinnahmen im Bereich der Besonderen Finanzzuweisungen und der Investitionszuweisungen, einer höheren Umlage für den Landeswohlfahrtsverband und der Krankenhausumlage.

 

Abgemildert wird diese Summe über den neu geschaffenen Übergangsfonds, der allerdings nur für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren aufgelegt werden soll und degressiv ausgestaltet ist.

 

 

Hier sind für die Stadt Frankfurt am Main rund 15 Mio. Euro ausgewiesen.

 

Für dieses Gesamtergebnis sind insbesondere die nachstehenden Faktoren verantwortlich:

 

  • Zu gering angesetzte Pflichtquoten bei der Bemessung des kommunalen Bedarfs

 

  • Nur teilweise Berücksichtigung der kommunalen Aufwendungen durch Anwendung von Durchschnittszahlen

 

  • Zusätzliche Bedarfe, wie z.B. für Infrastrukturmaßnahen wurden nicht in die Bedarfsberechnung einbezogen

 

  • Höhere Anrechnung der Einnahmen der Realsteuern und der Gemeinschaftssteuern zur Ermittlung der Finanzkraft.

 

Die kreisfreien Städte sind die strukturellen Verlierer.

 

Die geplanten Veränderungen sind für die Stadt Frankfurt am Main nicht akzeptabel und bedürfen dringend einer Korrektur.

 

Sollten die Gespräche mit dem Land zu keinen Änderungen führen, wird gegen ein auf der Modellrechnung fußendes Gesetz der hessischen Landesregierung Klage erhoben.