28. Februar 2019
Frage vom 21.02.2019, F 1721
Die Initiatoren des sogenannten Frankfurter "Mietentscheids" haben das nötige Quorum an Unterschriften für einen Bürgerentscheid erreicht. Nun liegt das Bürgerbegehren beim Magistrat und wird auf seine Zulässigkeit geprüft.
Ich frage den Magistrat:
Welche Aspekte werden durch den Magistrat konkret geprüft, und wann ist mit einer Einschätzung über die rechtliche Zulässigkeit des "Mietentscheids" zu rechnen?
Antragstellende Person(en):
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