Frage Nr. 1866 – Schutz vor Ebola-Einschleppung

Stadtrat Markus Frank                                    Frankfurt am Main, 14.11.2014

Dezernat IX

 

  1. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2014

Frage Nr.: 1866
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Stadtv. Mund – FW –

 

Schutz vor Ebola-Einschleppung

 

Laut Presse- und Fernsehberichten greift die Bundespolizei am Frankfurter Hauptbahnhof fast täglich mehrere illegale Einreisende auf, oft kommen diese mit Zügen aus Italien.

 

Ich frage den Magistrat:

 

Was wird gegen das Risiko hinsichtlich einer Ebola-Einschleppung durch diese in Frankfurt zum ersten Mal erfassten Personen getan?

 

 

Antwort:

 

Die originäre Zuständigkeit für die Überwachung des Hauptbahnhofes liegt bei der Bundespolizei. Nach telefonischer Information erfolgen Auskünfte zum Thema „Ebola“ ausschließlich über das Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Aufgrund der kurzen Fristsetzung ist es nicht möglich, eine fristgerechte Stellungnahme durch das Bundespolizeipräsidium zu erhalten.

 

Grundsätzlich gilt jedoch, dass entscheidend ist, ob Einreisende innerhalb der letzten drei Wochen vor Einreise in den Ebolaendemiegebieten in Liberia, Sierra Leone, Mali oder Guinea waren, dort ungeschützten Kontakt zu Ebolaerkrankten hatten und Ebolatypische Symptome aufzeigen.  Sollte ein Einreisender diese drei Kriterien erfüllen, wird dieser Patient in einer Klinik isoliert, auf Ebola untersucht und ggf. vorhandene akute Erkrankungen wie Malaria behandelt. Wird der Verdacht auf Ebola bei der Blutuntersuchung bestätigt, wird der Patient auf die Sonderisolierstation verlegt. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen und stellt diese in Abhängigkeit der Kontaktintensität unter Quarantäne.

 

Das Risiko, dass ein mit Ebola infizierter Patient nach Deutschland einreist, ist  extrem gering. Asylsuchende und andere mit dem Zug nach Deutschland einreisende Personen tragen kein Risiko, weil sie in der Regel bereits länger als die Inkubationszeit von Ebola unterwegs sind. Eine Überprüfung von Reisenden am Frankfurter Hauptbahnhof ist daher medizinisch und epidemiologisch nicht indiziert.

 

Sofern sich jedoch ein Verdachtsfall einer Infektion ergäbe, ist die Stadt Frankfurt mit ihrer Berufsfeuerwehr als Träger des Rettungsdienstes in der Lage, die Patientin oder den Patienten fachgerecht zur medizinischen Behandlung zu transportieren.