Frage Nr. 1861 – Deckenstrahlungsheizung in städtischen Räumlichkeiten

Dezernat X                                                         Frankfurt am Main, 20.11.2014

Stadträtin Rosemarie Heilig

 

             

  1. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014

 

Frage Nr.: 1861
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Stadtv. Lange – CDU –

 

Deckenstrahlungsheizung in städtischen Räumlichkeiten

 

In diesem Jahr wurde in der Sporthalle der Turnerschaft Jahnvolk in Eckenheim mit Unterstützung von Sportfördermitteln eine Deckenstrahlungsheizung eingebaut. Diese Technik zeichnet sich durch geringen Energieverbrauch bei guter Heizleistung aus und steht für eine umweltfreundliche Beheizung von größeren Nutzräumen wie Sälen und Hallen. Der weitere Einsatz von Deckenstrahlungsheizungen ist damit geeignet, die städtischen Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen.

 

Ich frage den Magistrat:

Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diese Technik in geeigneten städtischen Räumlichkeiten einzusetzen und damit einen Beitrag für sparsamen Energieverbrauch und Klimaschutz zu leisten?

Antwort:

 

Wie vom Fragesteller bereits erwähnt, können Deckenstrahlungsheizungen in größeren Räumen wie Turnhallen, Sälen und Veranstaltungsräumen eine Möglichkeit der Beheizung darstellen.

Ob und in welchem Umfang aus der Realisierung einer Deckenstrahlungsheizung in der Sporthalle der Turnerschaft Jahnvolk generell auf eine Einsetzbarkeit in anderen Räumlichkeiten der Stadt Frankfurt am Main geschlossen werden kann, muss in jedem konkreten Einzelfall geprüft werden. Da bei städtischen Baumaßnahmen generell die „Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen“ beachtet werden müssen, kann davon ausgegangen werden, dass u.a. Belange des Klimaschutzes, der Nutzerzufriedenheit und der Wirtschaftlichkeit bei Planung und Realisierung in jedem Einzelfall Beachtung finden.

 

 

Rosemarie Heilig