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Finanzierung des Rings politischer Jugend (RPJ)

Anfrage vom 10.04.2018, A 344


Betreff:

Finanzierung des Rings politischer Jugend (RPJ)

Dem Etatantrag E 229 ist zu entnehmen, dass die Finanzierung des Rings politischer Jugend (RPJ) durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemäß des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.3.2012 (OVG 6 B 19.11) rechtswidrig ist, da die Zuwendungen gegen das Demokratieprinzip gemäß GG Art. 20 Abs. 2 verstoßen. Hierfür bedürfe es einer Regelung durch ein förmliches Gesetz. Dieses Gesetz existiert bis heute nicht.

Die Stadt Frankfurt ist als kommunale Verwaltung nicht in der institutionellen Position eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen. Dennoch besteht seit Jahren eine Förderung seitens der Stadt Frankfurt für den hiesigen kommunalen RPJ. Eingedenk der oben genannten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg scheint die Bezuschussung des RPJ Frankfurt durch die Stadt Frankfurt rechtswidrig zu sein, da sie, wie das OVG Berlin-Brandenburg argumentiert, gegen das Grundgesetz verstößt und durch kein Gesetz auf Bundesebene zu rechtfertigen ist.

Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat folgende Fragen beantworten:

1. Welche konkrete Bedeutung und welche konkreten Folgen hat das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.3.2012 (OVG 6 B 19.11) für die Stadt Frankfurt?

2. Hat die Stadt Frankfurt am Main bei der Erstellung des Haushalts und der Einstellung der Mittel für die institutionelle Förderung die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 14.3.2012 (OVG 6 B 19.11) berücksichtigt?

a. Falls ja: Welche Rolle hat die vom OVG Berlin-Brandenburg erkannte Rechtswidrigkeit bei der Zuteilung der Mittel für den Magistrat gespielt?

b. Falls nein: Wieso war der Magistrat nicht in Kenntnis der vom OVG Berlin-Brandenburg erkannten Rechtswidrigkeit der Zuteilung der Mittel an den RPJ?

3. Wie rechtfertigt der Magistrat die seit Jahren bestehende Praxis der Erteilung finanzieller Zuwendungen an den RPJ im Rahmen der institutionellen Förderung, obwohl dies angesichts der aktuellen Rechtslage nicht zulässig scheint?



Antragsteller:
           FRAKTION

Antragstellende Person(en):
           Stadtv. Nico Wehnemann
           Stadtv. Herbert Förster
           Stadtv. Thomas Schmitt

Vertraulichkeit: Nein

dazugehörende Vorlage:
           Bericht des Magistrats vom 25.06.2018, B 193

Versandpaket: 18.04.2018

Ich möchte in meiner Stadt, meiner Region und in meinem Land etwas bewegen. Unzufriedenheit mit politischen Gegebenheiten, mangelnder kultureller Angebote oder Kritik an der Gesellschaft alleine ist sinnlos und unproduktiv. Ich engagiere mich in der Stadtpolitik um meinen Teil dazu beizutragen das meine Kritikpunkte verändert werden. Vertreten in folgenden Auschüssen: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau. Ausschuss für Bildung und Schulbau. Sonderausschuss für Controlling und Revision. Ältestenausschuss. Zuständig für Bockenheim (Wohnort), Kuhwaldsiedlung, Oberrad, Sachsenhausen, Dornbusch, Ginnheim, Niederrad, Flughafen, Eschersheim Ortsbeirat 2, Ortsbeirat 3, Ortsbeirat 5, Ortsbeirat 9

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